10.03.2017 | Vorsicht Abmahnfalle: Neue Anforderungen an AGB und Website
Für Unternehmer, die auch die Möglichkeiten des Internet für gewerbliche Zwecke nutzen, haben sich wichtige Änderungen ergeben:
Seit dem 01.02.2017 gelten neue Anforderungen an die Gestaltung von AGB und Websites. An diesem Tag ist das Gesetz über die Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen, kurz: VSBG, in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Verbrauchern neben dem klassischen Gang zum Gericht eine weitere Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten mit Unternehmern zu bieten. Die Streitbeilegung über private Schlichtungsstellen soll dadurch gestärkt werden.
Der Unternehmer muss nun bei allen Kauf- und Dienstleistungsverträgen in den AGB und auf der Website einen "leicht zugänglichen, klaren und verständlichen" Hinweis darauf zu erteilen, ob das Unternehmen einer Schlichtungsstelle angeschlossen ist und wenn ja, wie diese Schlichtungsstelle kontaktiert werden kann.
Die Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren ist aber keineswegs zwingend. Entscheidet man sich gegen die Teilnahme an solchen Schlichtungsverfahren muss allerdings auf der Website und in den AGB darauf hingewiesen werden.
Wichtig: Die Hinweispflichten gelten nur, wenn im Unternehmen zum Stichtag 31.12. des Vorjahres mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt wurden. Alle anderen Unternehmen sind von Hinweispflichten befreit.
Wir empfehlen dringend, die eigene Internetpräsenz und die Formularwerke, soweit noch nicht geschehen, auf die geänderte Rechtslage hin zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Fehlen die erforderlichen Hinweise, riskiert der Unternehmer eine Abmahnung, die im Einzelfall zu empfindlichen finanziellen Verlusten führen kann. Die Regelungen des VSBG sind weithin unbekannt, so dass damit zu rechnen ist, dass spezialisierte Abmahnkanzleien formelle Fehler der Unternehmer ausnutzen werden.
Martin März
SMF Rechtsanwälte u. Steuerberater