Rechtsberatung und Anwaltsdienstleistungen bei SMF Rechtanwälte u. Steuerberater
SMF Rechtsberatung
 
Unternehmenstransaktionen und Nachfolgen
Der oftmals komplexe Vorgang einer Unternehmenstransaktion beinhaltet eine Vielzahl von Einzelabschnitten, in denen wir unsere Mandanten beraten und vertreten dürfen. Gleich ob Share oder Asset Deal, wir begleiten den Vorgang über alle Abschnitte, beginnend mit den obligatorischen NDA und LOI, dem Term Sheet und der Exklusivitätsvereinbarungen über die oftmals aufwendige Due Diligence mit anschließender Klausel- und Kaufvertragsverhandlung bis hin zum Closing, also der finalen Ausführung und Umsetzung der Transaktion. Eine Transaktion bedarf häufig der Synchronisation von Spezialisten verschiedener Fachgebiete, namentlich Unternehmensmakler, Steuerberater, Finanzdienstleiter, Human Resources Spezialisten und Juristen

Dabei arbeiten wir eng mit dem Expertennetzwerk der Erfolgsvermittler GmbH zusammen.
 
Compliance
Das Thema stammt aus dem angloamerikanischen Recht und bedeutet so viel wie Regeltreue. In Deutschland sind die Führungsorgane einer jeden Gesellschaft und Organisation verpflichtet, Überwachungssysteme zu schaffen, die gewährleisten, dass Gesetze, Regeln und Verordnungen eingehalten werden, sogenannte Compliance-Management-Systeme (CMS). Wird die Errichtung eines wirksamen CMS versäumt, drohen im Schadensfall Strafe und persönliche Haftung der Geschäftsleitung. Wir sehen in wirksamen CMS vor allem den unmittelbaren Effizienzgewinn in der Organisation selbst, den Imagegewinn für die Organisation und Instrumente zur Durchsetzung verbesserter Sozial- und Umweltstandards. Wir unterstützen unsere mittelständischen Mandanten bei der Implementierung von CMS, insbesondere bei der Risikoanalyse aber auch bei Zertifizierungsverfahren. Auch wenn der Einstieg in das Compliance-Thema oftmals ein Schadensfall des Unternehmens ist (Produktrückrufe, Untreuehandlungen, Korruption, behördliche Untersuchungen), stehen wir erst einmal bei der Lösung dieser Vorfälle unterstützend zur Seite und helfen, Strukturen für künftige Vermeidung zu entwickeln.
 
Arbeitsrecht
Das Gebiet des Arbeitsrechtes ist vielschichtig und umfasst alle Themen von der „Wiege bis zur Bahre“ eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitsmarkt hat sich verändert, passgenaue Gestaltungen für Arbeitgeber sind bei der Fachkräftegewinnung gefragt. Stichworte sind Nettolohnoptimierung, Mobiles Arbeiten, Flexible Arbeitszeiten und sogar Hundeverordnungen (für alle, für die ein Leben und Arbeiten ohne Hund zwar möglich ist, aber sinnlos). Arbeitgeber wollen potentielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter früh binden, weshalb vom Praktikumsvertrag über den Werksstudentenvertrag bis hin zum Masterandenvertrag Lösungen gefragt sind. Unsere Erfahrungen dürfen wir aber auch einbringen bei der Planung oder Änderung der Personalstruktur einer Organisation mit den entsprechenden Folgemaßnahmen gegenüber dem einzelnen Mitarbeiter und gegebenenfalls dem Betriebsrat. Ach ja: Wenn es nicht durch sinnvolles Handeln vorab vermieden werden konnte, was stets zu empfehlen ist, agieren wir auch vor den Arbeitsgerichten.
 
Handelsrecht und Wirtschaftsvertragsrecht
Unsere Tätigkeiten auf dem Gebiet des Handelsrechtes und des Wirtschaftsvertragsrechts sind überwiegend beratender und gestaltender Natur. Gegenstände sind häufig Standardverträge, wie zum Beispiel Allgemeine Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Rahmenlieferungs- und Abrufverträge, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Kommissionslagervereinbarungen, Lizenzverträge, einschließlich Leasing und Factoring. Aber auch bei ganz individuelle Gestaltungen, die im Details auf besondere Situationen und Interessen angepasst sind, dürfen wir unterstützen. Diese individuellen Gestaltungen sind stets besondere Herausforderungen und damit auch das „Salz in der Suppe“ des mit Wirtschaftsvertragsrecht befassten Juristen.
 
Geistiges Eigentum
Die Bereiche Gewerbliche Schutzrechte und das Urheberrecht werden unter dem Begriff des geistigen Eigentums zusammengefasst. Den Rechteinhabern stehen Ausschließlichkeitsrechte zu, z.B. Marken, eingetragene Designs, Patente und Gebrauchsmuster. Die Anmeldung und Eintragung dieser Rechte, ihre strategische Handhabung, die Verteidigung und Überwachung des Marktgeschehens, sind Aufgaben, bei denen wir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Selbiges gilt für das Lauterkeitsrecht, welches die gewerbliche Tätigkeit vor zu viel Wettbewerb schützt und dessen Grundlagen in dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt sind. Schließlich ist das Vorgehen gegen Plagiate ein Teil unserer Arbeit auf diesem Gebiet.
 
Gesellschaftsrecht
Die Tätigkeiten im Gesellschaftsrecht sind beratender und vertragsgestaltender Natur, wobei interdisziplinär oft auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Team der Steuerberater notwendig wird. Gegenstände sind zum Beispiel Gründung, Ausgründung, Verschmelzung, Teilung und Liquidierung von Personen- und Kapitalgesellschaften (GmbH, GmbH & Co KG, GbR, OHG, SE, AG u.a.); Strukturierung oder Restrukturierung von neu gegründeten, wachsenden oder im Umbruch befindlichen Unternehmen, Kooperationen, Joint Ventures oder Investment Agreements sowie Shareholders Agreements.
 
Bau- und Architektenrecht
Tätigkeitsfelder sind Vertragsgestaltung, baubegleitende Rechtsberatung und gerichtliche Tätigkeiten für Bauherren, Planer (Architekten, Sonderfachleute wie z.B. Vermessungsingenieure, Haustechnikingenieure), Bauunternehmen und andere Baubeteiligte zur Geltendmachung von Vergütungs- und Honorarfragen, Klärung von Bau- und Planungsmängeln sowie Lösung von Haftungsfragen einschließlich der Spezialmaterien Nachbarrecht und Vergaberecht.
 
Datenschutzrecht
Wir unterstützen wie folgt:
  • Individuelle Beratung - Hilfe bei der Umsetzung der Datenschutzvorschriften
  • interner Ansprechpartner - direkte Kommunikation mit den Mitarbeitern ihres Unternehmens
  • externer Ansprechpartner - Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden
  • Dokumentenprüfung - Prüfung wichtiger Nachweisdokumente wie Auftragsdatenverarbeitungsverträge, Datenschutzerklärungen, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten etc.
  • Erarbeitung von Gefahrenabschätzungen und Dokumentation geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (sog. TOMs)
  • Workshops für Mitarbeiter und Koordinatoren
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