22.04.2017 | Neue BFH-Rechtsprechung: 1 %-Regelung
Die 1 %-Regelung und die Fahrtenbuchmethode regeln als Spezialvorschriften die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz an Arbeitnehmer.
Zahlt der Arbeitnehmer für die außerdienstliche Nutzung (private Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) ein Nutzungsentgelt an den Arbeitgeber, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils. Es fehlt insoweit an einer Bereicherung des Arbeitnehmers. Der Vorteil besteht somit lediglich in der Differenz zwischen dem Wert der Nutzungsüberlassung und dem vom Arbeitnehmer zu zahlenden Nutzungsentgelt.
Dasselbe gilt bei Übernahme einzelner nutzungsabhängiger Kfz-Kosten durch den Arbeitnehmer. Es fehlt dann ebenfalls schon dem Grunde nach an einem Vorteil des Arbeitnehmers.
Das Gesetz geht sowohl bei der 1 %-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode davon aus, dass der Arbeitgeber mit der Kfz-Überlassung sämtliche Kfz-Kosten trägt. Ist das nicht der Fall, ist er insoweit nicht bereichert. Es fehlt somit an einer vorteilsbegründenden Einnahme. Der BFH widerspricht damit dem BMFSchreiben vom 19.4.2013 (BStBl2013 l,S. 513, Rz. 3i
Kai Hofmeier
SMF Rechtsanwälte u. Steuerberater